ergänzende Klausel

 

Wir möchten darauf hinweisen das alle Angebote/Anmeldungen nur durchgeführt/angenommen werden bzw. sind, wenn diese nicht durch Vorgaben/Erlasse des Bundes, des Land Hessen, Schulamt Hessen, Schulträger und Kreis Groß-Gerau in irgendeiner Weise geregelt bzw. beschränkt werden. Auch nach Anmeldung bzw. Zusage kann jederzeit durch eine Änderung dieser oder zusätzliche Erlasse, die Verfügbarkeit eingeschränkt oder komplett eingestellt werden. Dies gilt auch wenn unvorhergesehene Fälle wie Krankheit von betreuten Kindern, deren Angehörige oder Betreuungskräften eine Quarantäne vorschreiben - diese können auch sehr kurzfristig eintreten.

 

Ein Eintreten solcher Fälle ist unverzüglich anzuzeigen.

 

Eine Teilnahme an der Notbetreuung bedarf der ordentlichen Anmeldung bei der Schule und Bestätigung durch den Arbeitgeber über systemrelevante Berufe.

 

Die Kapazität ist auf die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten, des Betreuungspersonals sowie an die Erlasse und Verordnung gekoppelt und darauf beschränkt.

 

Ein Rechtsanspruch besteht nicht!

 

 

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