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Hier ist der Link zum Albert Schweitzer Förderverein

Schulkindbetreuung / Kinder-Club (SKB) der Albert-Schweitzer-Grundschule

 

Am 01.08.2001 hat der Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule e.V. (F.A.S.S) die Trägerschaft für die Schulkinderbetreuung (SKB/Kinderclub) der Albert-Schweitzer-Grundschule übernommen.

  • Bis zu 60 Schülerinnen und Schüler konnten in der Zeit von 07.30 Uhr bis 14:00 Uhr betreut werden.

 

Im Sommer 2012 wurden die Räume der SKB mit Unterstützung der Elternschaft renoviert, mit neuen Möbeln ausgestattet und eine Küchenzeile wurde auch eingebaut.

 

Zum Schuljahr 2016/17 wurden zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt, dadurch konnte die Anzahl der zu betreuuenden Schülerinnen und Schüler auf 74 erweitert werden.

 

Dies war dann mit den zur Verfügung stehenden Räumen die maximale Kapazität.

Schnell zeichnete sich ab, dass darüber hinaus weiterer Bedarf für Betreuungsplätze vorhanden war und die SKB wieder mit Wartelisten arbeiten musste.

 

Ab März 2020 wurden wir alle - die Schulleitung, das Lehrerkollegium, die Schülerinnn und Schüler sowie unsere SKB - auf eine harte Probe gestellt - wir hatten mit einer Pandemie zu kämpfen...

 

In 2021 wurde verkündet, dass der Hort, welcher durch die Stadt Ginsheim betrieben wird, eingestellt werden soll.

 

  • Es wurde nach einer Lösung und einem neuen Träger gesucht.
  • Gemeinsam mit dem Kreis Groß-Gerau, der Schulleitung, der Stadt Ginsheim-Gustavsburg und dem
    Förderverein der ASS  wurde über eine Erweiterung der SKB diskutiert.

 

Ab dem Schuljahr 2022/23 wurden

 

  • dem F.A.S.S zusätzliche Container durch den Kreis Groß-Gerau für die Erweiterung der Schulkindbetreuung gestellt;
  • das Betreuungsangebot bis 16:30 erweitert sowie ein Mittagessen angeboten.

 

Zum Schuljahr 2023/24 wurden

 

  • dem F.A.S.S zusätzliche Container durch den Kreis Groß-Gerau für die Erweiterung der Schulkindbetreuung gestellt;
  • dies erfolgte durch die Erweiterung in den ersten Stock - was auch vorgegriffen,
    für den Interim-Ganztag ab dem SJ
    25/26 dienen wird.

 

Ab dem Schuljahr 2024/25

 

  • muss eine Gebührenanpassung durch Tariferhöhungen erfolgen,
    die größte personelle Anpassung ist im Hauptmodul nötig.
  • durch Verhandlungen mit der Stadt, und der Bitte auf Erhöhung des Zuschusses, konnte die Erhöhung der Gebühren
    im verträglichen Rahmen gehalten werden - das Basis-Modul (1) wird von EUR 74,- auf EUR 99,- angehoben.
  • Weiterhin wird das Essen im Bürgerhaus eingenommen, nur nicht mehr in der dort ansässigen Gastronomie.
    Die Stadt Ginsheim und der Kreis Groß-Gerau haben im Bürgerhaus extra eine Küche für den Interim-Ganztag errichtet.
  • wegen der hohen Nachfrage/dem Bedarf, sind wir in die nächste Ausbaustufe gegangen,
    dadurch finden nach den Sommerferien knapp über 150 Schüler und Schülerinnen einen Betreuungsplatz in der SKB

 

 

Die jeweiligen pädagogischen Fachkräfte und das Betreuungspersonal der SKB/Kinderclub sind die direkten Ansprechpartner vor Ort. 

 

Mehr Informationen erhalten Sie bei 

 

Herrn Jan Flaith zw. 8:30 u. 11:00 Uhr

 

Mobil     0159 01730209

E-Mail    skb-team@skb.fass-ginsheim.de

Betreuungsangebot

 

Die SKB orientiert sich an dem Konzept der Schule. Voraussetzung für die Nutzung des Betreuungsangebotes der SKB ist eine Anmeldung an der Albert-Schweitzer-Schule und die Mitgliedschaft im Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule e.V. (FASS).

Die Betreuung wird durch eine pädagogische Fachkraft und mehrere weitere Angestellte gewährleistet. Entsprechende Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die notwendige Ausstattung stehen zur Verfügung. Desweiteren wird die Möglichkeit, die Hausaufgaben zu erledigen, angeboten. Seit dem Schuljahr 2022/23 ist dies für Schülerinnen und Schüler in der Spätbetreuung (13:30 - 16:30) verpflichtend.

 

  • Die SKB hat an allen regulären Unterrichtstagen geöffnet.
  • An den beweglichen Ferientagen bleibt die SKB geschlossen.
  • Sofern ausreichend Anmeldungen eingehen (mind. 30%), wird während der Osterferien eine Woche, die fünfte und sechste Woche der Sommerferien und während der Herbstferien und in den Weihnachtsferien jeweils für eine Woche eine Betreuung angeboten.
  • Die Teilnehmerzahl ist auf max. 30 Kinder begrenzt.

 

Seit dem Schuljahr 2022/23 wird 

  • für max. 40 Kinder eine Ferienbetreuung angeboten, sofern auch hier ausreichend Anmeldungen eingehen (mind. 30%)
  • geplant ist, dass die Betreuung für die kompletten Ferien angeboten werden kann, Ausnahmen sind:
    • ab den Sommerferien 2023 gibt es eine Schließzeit in der 3. und 4. Ferienwoche
    • sowie nur eine Woche in den Winterferien

 

Für die Ferienbetreuung werden zu gegebener Zeit die entsprechenden Anmeldefristen bekannt gegeben.

 

Das Ferienbetreuungsangebot ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Diese werden zur jeweiligen Anmeldung bekannt gegeben und sind erforderlich, da in dieser Zeit auch Betreuung in der regulär betreuungsfreien Zeit (08:15-11:50) der SKB stattfindet und Materialkosten für diverse geplante Aktionen / Ausflüge anfallen können.

 

Anmeldemodalitäten

 

Für die Teilnahme am Betreuungsangebot der SKB/Kinderclub der Albert-Schweitzer-Schule ist eine Anmeldung des Kindes erforderlich.

 

Das Formular finden Sie auf der Seite Anmeldung (diese Seite wird erst zu Beginn des Anmeldezeitraumes freigeschaltet). Eine Mitgliedschaft beim F.A.S.S. e.V. ist zwingende Voraussetzung zur Nutzung des Betreuungsangebotes der SKB/Kinderclub. Das Formular zur Vereinsmitgliedschaft finden Sie hier.

 

Der Anmeldezeitraum startet am 01.Februar (0:00 Uhr) und endet am 28.02. (24:00 Uhr). Eine Bestätigung der Anmeldung  erhalten Sie so schnell wie möglich, spätestens Ende März.

Die Anmeldung zur SKB/Kinderclub wird in dem Monat zum Beginn des neuen Schuljahres wirksam (auch wenn es innerhalb der Ferien liegen sollte) und endet automatisch nach Abgang aus der Grundschule, oder nach fristgerechter Kündigung zum jeweiligen Schulhalbjahr.

 

Die Betreuungsgebühren sind auf 12 Monate berechnet und auch an schul- und betreuungsfreien Zeiten zu zahlen.

 

Einer Anmeldung setzt die Akzeptanz unserer Vertragsbedigungen, Datenschutzerklärung und Mitgliedschaft im F.A.S.S voraus.

 

Aufnahme im Rahmen der Kapazitäten des Betreuungsangebotes finden bevorzugt:

  • Kinder alleinerziehender und berufstätiger (*) Mütter oder Väter
  • Kinder berufstätiger (*) Eltern
  • Geschwisterkinder bereits angemeldeter und parallel betreuter Kinder (aktive, parallele Anmeldung im Schuljahr nötig)
  • Kinder, die aus sozialen oder pädagogischen Gründen einer Betreuung bedürfen - dies erfolgt ggf. auf Anraten bzw. Anfrage der Lehrkräfte oder des zuständigen Jugendamtes.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die SKB/Kinderclub besteht nicht.


(*) ggf. muss auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vom Arbeitgeber erbracht werden, ein entsprechenden Vordruck kann  hier von der Homepage heruntergeladen werden.

Beiträge

 

 

Ab dem Schuljahr 2024/25 sind die Betreuungsgebühren in Modulen wie folgt gegliedert und buchbar:

 

 

Die Gebührenpflicht beginnt zu Beginn des Monats, in dem das Kind in die SKB aufgenommen wird. Sie endet automatisch sobald das Kind die Grundschule verlässt oder durch Kündigung zum Schulhalbjahresende.

 

Bitte lesen Sie sich unsere Vertragsbedingungen durch.

 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team der SKB gerne zur Verfügung.

 

Elternbeirat der Schulkinderbetreuung:

Nina von Neumann Fatima Asbai
Constanze Garbs Sascha Brabänder
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