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Am 01.08.2001 hat der Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule e.V. (F.A.S.S) die Trägerschaft für die Schulkinderbetreuung (SKB/Kinderclub) der Albert-Schweitzer-Grundschule übernommen.
Im Sommer 2012 wurden die Räume der SKB mit Unterstützung der Elternschaft renoviert, mit neuen Möbeln ausgestattet und eine Küchenzeile wurde auch eingebaut.
Zum Schuljahr 2016/17 wurden zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt, dadurch konnte die Anzahl der zu betreuuenden Schülerinnen und Schüler auf 74 erweitert werden.
Dies war dann mit den zur Verfügung stehenden Räumen die maximale Kapazität.
Schnell zeichnete sich ab, dass darüber hinaus weiterer Bedarf für Betreuungsplätze vorhanden war und die SKB wieder mit Wartelisten arbeiten musste.
Ab März 2020 wurden wir alle - die Schulleitung, das Lehrerkollegium, die Schülerinnn und Schüler sowie unsere SKB - auf eine harte Probe gestellt - wir hatten mit einer Pandemie zu kämpfen...
In 2021 wurde verkündet, dass der Hort, welcher durch die Stadt Ginsheim betrieben wird, eingestellt werden soll.
Ab dem Schuljahr 2022/23 wurden
Zum Schuljahr 2023/24 wurden
Ab dem Schuljahr 2024/25
Die jeweiligen pädagogischen Fachkräfte und das Betreuungspersonal der SKB/Kinderclub sind die direkten Ansprechpartner vor Ort.
Mehr Informationen erhalten Sie bei
Herrn Jan Flaith zw. 8:30 u. 11:00 Uhr
Mobil 0159 01730209
E-Mail skb-team@skb.fass-ginsheim.de
Die SKB orientiert sich an dem Konzept der Schule. Voraussetzung für die Nutzung des Betreuungsangebotes der SKB ist eine Anmeldung an der Albert-Schweitzer-Schule und die Mitgliedschaft im Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule e.V. (FASS).
Die Betreuung wird durch eine pädagogische Fachkraft und mehrere weitere Angestellte gewährleistet. Entsprechende Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die notwendige Ausstattung stehen zur Verfügung. Desweiteren wird die Möglichkeit, die Hausaufgaben zu erledigen, angeboten. Seit dem Schuljahr 2022/23 ist dies für Schülerinnen und Schüler in der Spätbetreuung (13:30 - 16:30) verpflichtend.
Seit dem Schuljahr 2022/23 wird
Für die Ferienbetreuung werden zu gegebener Zeit die entsprechenden Anmeldefristen bekannt gegeben.
Das Ferienbetreuungsangebot ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Diese werden zur jeweiligen Anmeldung bekannt gegeben und sind erforderlich, da in dieser Zeit auch Betreuung in der regulär betreuungsfreien Zeit (08:15-11:50) der SKB stattfindet und Materialkosten für diverse geplante Aktionen / Ausflüge anfallen können.
Für die Teilnahme am Betreuungsangebot der SKB/Kinderclub der Albert-Schweitzer-Schule ist eine Anmeldung des Kindes erforderlich.
Das Formular finden Sie auf der Seite Anmeldung (diese Seite wird erst zu Beginn des Anmeldezeitraumes freigeschaltet). Eine Mitgliedschaft beim F.A.S.S. e.V. ist zwingende Voraussetzung zur Nutzung des Betreuungsangebotes der SKB/Kinderclub. Das Formular zur Vereinsmitgliedschaft finden Sie hier.
Der Anmeldezeitraum startet am 01.Februar (0:00 Uhr) und endet am 28.02. (24:00 Uhr). Eine Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie so schnell wie
möglich, spätestens Ende März.
Die Anmeldung zur SKB/Kinderclub wird in dem Monat zum Beginn des neuen Schuljahres wirksam (auch wenn es innerhalb der Ferien liegen sollte) und
endet automatisch nach Abgang aus der Grundschule, oder nach fristgerechter Kündigung zum jeweiligen Schulhalbjahr.
Die Betreuungsgebühren sind auf 12 Monate berechnet und auch an schul- und betreuungsfreien Zeiten zu zahlen.
Einer Anmeldung setzt die Akzeptanz unserer Vertragsbedigungen, Datenschutzerklärung und Mitgliedschaft im F.A.S.S voraus.
Aufnahme im Rahmen der Kapazitäten des Betreuungsangebotes finden bevorzugt:
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die SKB/Kinderclub besteht nicht.
(*) ggf. muss auf Verlangen ein entsprechender Nachweis vom Arbeitgeber erbracht werden, ein entsprechenden Vordruck kann hier von der Homepage heruntergeladen werden.
Ab dem Schuljahr 2024/25 sind die Betreuungsgebühren in Modulen wie folgt gegliedert und buchbar:
Die Gebührenpflicht beginnt zu Beginn des Monats, in dem das Kind in die SKB aufgenommen wird. Sie endet automatisch sobald das Kind die Grundschule verlässt oder durch Kündigung zum Schulhalbjahresende.
Bitte lesen Sie sich unsere Vertragsbedingungen durch.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team der SKB gerne zur Verfügung.
Nina von Neumann | Fatima Asbai |
Constanze Garbs | Sascha Brabänder |