2021-12-22 - Winterferienspiel abgesagt
Liebe Eltern,
leider müssen wir aufgrund der aktuellen Corona-Situation, die Winterferienspiele absagen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
2021-11-21 - Anmeldung Winter-Ferienbetreuung
Liebe Eltern,
die Anmeldung zu unserer Ferienbetreuung für die Winterferein ist in der Zeit
von Montag dem 22.11.2021 7:30 Uhr bis Mittwoch den 24.11.2021 14:00 Uhr aktiviert.
Bitte verwendet das dafür zur Verfügung gestellte Anmeldeformular unter
Bitte achtet darauf das die Kreuze richtig gesetzt werden - SKB für angemeldete SKB Kinder und FASS für Kind ist Mitglied aber nicht in der SKB angemeldet!
Die Formulare dann bitte ausgefüllt und eingescannt an die gewohnte, für den Zeitraum freigeschaltete, e-Mail Adresse
schicken: Ferienbetreuung@SKB.FASS-Ginsheim.de
Die Anmeldung ist verbindlich!
Unsere COVID-19 Klausel hat weiterhin besand!
Euer Ferienbetreuungsteam
2021-10-21 - Start nach den Herbstferien
Liebe Eltern,
es gibt eine neue Verordnung mit Stand 14.10.2021:
Für die Kinder die am Montag morgens in unsere Frühbetreuung kommen muss ein zertifizierter Schnelltest, der nicht älter ist als 24h ist, vorliegen - d.h. das Sie bitte für den Sonntag einen Termin an einer zertifizierten Teststelle vereinbaren und das Ergebnis ihrem Kind mit in die Betreuung geben - wir behalten das Ergebnis nicht, es wird ihrem Kinde wieder mitgegeben.
Alternativ können Sie aber auch am Montag die Frühbetreuung aussetzen und nicht in Anspruch nehmen,
Ihr Kind erst zum Unterricht schicken, damit startet dann die reguläre Testung wie auch in der Allgemeinverfügung beschrieben.
Bitte haben Sie dafür Verständnis das wir für den Start nach den Herbstferien so verfahren müssen.
Euer Team der Schulkinderbetreuung
2021-09-05 - Anmeldung Herbst-Ferienbetreuung
Liebe Eltern,
die Anmeldung zu unserer Ferienbetreuung für die Herbstferien ist in der Zeit
von Montag dem 06.09.2021 7:30 Uhr bis Mittwoch den 08.09.2021 14:00 Uhr aktiviert.
Bitte verwendet das dafür zur Verfügung gestellte Anmeldeformular unter
Bitte achtet darauf das die richtigen Kreuze gesetzt werden - SKB für angemeldete SKB Kinder und FASS für Kind ist Mitglied aber nicht in der SKB angemeldet!
Die Formulare dann bitte ausgefüllt und eingescannt an die gewohnte, für den Zeitraum freigeschaltete, e-Mail Adresse
schicken: Ferienbetreuung@SKB.FASS-Ginsheim.de
Die Anmeldung ist verbindlich!
Unsere COVID-19 Klausel hat weiterhin besand!
Euer Ferienbetreuungsteam
2021-08-25 - zwei wichtige mitteilungen:
Liebe Eltern,
aus gegebenem Anlass möchten wir nochmal auf zwei Punkte hinweisen:
1. Beitragsabbuchung (siehe auch Post vom 12.7.2021)
Die Gebühren für die Schulkinderbetreuung sind auf 12 Monate berechnet und umgelegt, d.h. dass auch in schulfreien Zeiten eine Gebührenpflicht besteht - je nachdem wann die Ferien starten bzw. enden, kann (besonders in den Sommerferien) das Schuljahr entweder schon zu Ende sein, oder noch nicht angefangen haben und deswegen wird in dem jeweiligen Monat, der in den Ferien liegt, auch die Gebühr eingezogen.
Dies ist auch so in den AGB's hinterlegt und kann gerne dort nachgelesen werden.
Bitte sehen Sie von Rücklastschriften ab, da für Sie dann Rücklastschriftgebühren zusätzlich anfallen können,
bzw. auch der Verlust des Betreuungsplatzes droht.
2. Betreuung am Tag der Einschulung
iAlle Kinder die bei uns in der Schulkinderbetreuung angemeldet und aufgenommen sind (2. - 4. Jahrgang) und am Einschulungstag eine Betreuung brauchen, müssen bis spätestens 8:15 Uhr vor Ort sein.
Bitte geben Sie Ihrem Kind(ern) wetterfeste Keidung und Verpflegung mit - wir werden nicht an der Schule vor Ort sein um einen reibungslosen Ablauf der Einschulung zu unterstützen.
Wer nach 8:15 Uhr vor Ort ist, kann keine Betreuung wahrnehmen!
Die Kinder werden vermutlich wieder gegen 13:30-13:45 Uhr vor Ort sein.
Vielen Dank für die Beachtung und Unterstützung
2021-07-15 - Update: Sommer-Ferienbetreuung
Liebe Eltern,
aus gegebenem Anlass möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass auch Kinder die nicht verreist waren, am Anfang einer Betreuungswoche einen negativen Corona Schnelltest (wie gestern aufgeführt) vorweisen müssen.
Für Reiserückkehrer gelten, je nach Land, noch zusätzliche Regeln die seitens Bund/Länder/RKI vorgeschrieben werden.
Wir hoffen das dies mehr Klarheit bringt.
Vielen Dank für euer Verständnis
.
2021-07-14 - Sommer-Ferienbetreuung: Dienstpläne stehen fest
Liebe Eltern,
die Sommerferienbetreuung hat die Dienstpläne fertig und finden statt, vorausgesetzt es gibt keine Änderungen,
die vom Bund bzw. Land Hessen vorgegeben werden.
Unsere COVID-19 Klausel ist weiterhin gültig.
Bitte auch die Regeln und Vorgaben für Reiserückkehrer beachten.
Generell gilt Kinder die zu uns, in die Ferienbetreuung bzw. zum neuen Schuljahr in die Schulkinderbetreuung kommen,
müssen einen negativen Corona Schnell-Test vorweisen, dieser darf nicht älter als 24h sein;
Testcentren haben zum Teil auch am Sonntag geöffnet.
Bitte informiert Euch über die Vorgaben, evtl. Änderungen und wo Ihr eure Kinder testen lassen könnt.
Vielen Dank für die Unterstützung und euer Verständnis!
2021-07-12 - "Abbuchung ab neuen Schuljahr" und "Übernahme Kreis"
Liebe Eltern,
wir werden im August die erste Abbuchung für die Betreuungsgebühr zum 16.8.2021 einziehen;
in den folgenden Monaten ab 09-2021 wird es dann wieder wie gewohnt zum 2. eines Monats erfolgen.
Wir bitten auch darauf zu achten falls ein Antrag auf Übernahme durch den Kreis gestellt wurde wir das Geld
vom Konto einziehen, bis die Bewilligung des Kreises und die Übernahme rückwirkend bei uns eingegangen ist;
das Geld wird dann zurückerstattet - wir werden aber nicht auf die Bewilligung warten, und können hier auch
nicht in Vorleistung gehen.
Die Anträge müssen jedes Jahr neu gestellt werden, wer dies benötigt und noch nicht getan hat sollte sich hier umgehend darum kümmern.
Vielen Dank im Voraus
2021-06-13 - Aktuelle Informationen zu drei Themen
Liebe Eltern und Interessierte(n),
drei Themen die wir anschneiden möchten
Zu Punkt (1) möchten wir informieren das wir in engerer Zusammenarbeit mit Kreis, Schulleitung und Stadt sind, um zu prüfen, ob der FASS als Träger für die Übernahme des Hortes, und der damit verbundenen Erweiterung unseres Betreuungs-Angebots infrage kommen könnte – vorausgesetzt alle ziehen am gleichen Strang und Kreis sowie Kommune tragen ihren Teil dazu bei.
Es gibt noch ein paar Hürden, die für eine Entscheidung genommen werden müssen.
Aus diesem Grund arbeiten wir gerade mit Hochdruck an dem Konzept - was, aber auch dazu führt das die unter Punkt (3) fallenden Themen ins Hintertreffen geraten, und die betroffenen Eltern noch ein wenig länger auf eine Entscheidung warten müssen.
Die Kinder der Betreuung und Jahrgangsstufen 1-3 die in der SKB angemeldet sind können aber schonmal auf ihre aktuelle Anmeldung beruhigt sein.
Lediglich die neuen Anmeldungen können derzeit noch nicht bewertet werden, weil wir stand heute schon wieder eine Warteliste von 8 Kindern haben.
Ich möchte nochmals ausdrücklich drauf hinweisen, dass es weiterhin keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt und auch Pandemiebedingt sich ständig etwas ändern kann.
Durch die unter (1) erwähnte und eventuelle Erweiterung werden wir auch die Module für die Zukunft straffen und die Gebühren werden sich ändern – auch wenn es nicht zu einer Übernahme und Erweiterung kommen würde hätten wir die Gebühren wegen steigender Kosten und angepassten Tarifverträgen die Gebühren zum nächsten Schuljahr anheben müssen – dies würden wir aber aktuell hintenanstellen, um nicht zwei Anpassungen in einem Schuljahr durchführen zu müssen. Egal wie es kommt, die Gebühren werden sich zum 2. Halbjahr erhöhen.
Also nochmal kurz:
bitte nicht vergessen – wir machen das Ganze neben unseren Hauptberufen im Ehrenamt!!!
2021-06-10 - Zusage Sommer-Ferienbetreuung
Liebe Eltern,
die ihre Kinder zu unserer Sommerferienbetreuung angemneldet haben, es wird aus Zeitgründen keine gesonderte Bestätigungsmail mehr geben. Sollte es keine Absage geben könnt ihre mit dem Betreuungsplatz rechnen.
Vorrausgesetzt die Pandemieentwicklung lässt dies zu und wir bekommen nicht wieder so viele Absagen wie in den Osterferien - sollte die Anzahl der angemeldeten Kinder unter 8 Kinder fallsn weil Eltern ihre Kinder dann doch abmelden sehen wir uns gezwungen das gesamte Angebot einzustellen. Wer sein Kind nicht mindestens 7 Tage vor Beginn des Sommerferien abmeldet kann auch nicht meiner Gebührenerstattung rechnen.
Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis und dran denken das die Covid-19 Klausel weiterhin bestand hat
2021-05-29 - Anmeldung Sommer-Ferienbetreuung
Liebe Eltern,
die Anmeldung zu unserer Ferienbetreuung für die Sommerfeien ist in der Zeit
von Montag dem 31.5.2021 7:30 Uhr bis Mittwoch den 02.06.2021 14:30 Uhr aktiviert.
Bitte nutzt das jeweils dafür zur Verfügung gestellte Anmeldeformular unter
Bitte ahtet darauf das die richtigen Formulare verwendet werden - für Kinder der SKB und FASS Mitglieder gibt es unterschiedliche Formulare!
Die Formulare dann bitte ausgefüllt und eingescannt an die gewohnte, für den Zeitraum freigeschaltete, e-Mail Adresse
schicken: Ferienbetreuung@SKB.FASS-Ginsheim.de
Unsere COVID-19 Klausel hat weiterhin besand!
Euer Ferienbetreuungsteam
2021-04-07 - Osterferien Betreuung Abgesagt
Liebe Eltern,
leider müssen wir aufgrund der aktuellen Corona-Situation, und der daraus resultierten vielen Rücknahmen von Anmeldungen, die Oster-Ferienbetreuung absagen.
Der Auftrag zum Bankeinzug wurde zwar schon erteilt und sollte zum 8.4.2021 eingezogen werden;
– wir werden die Beträge aber zum 9.4.2021 wieder erstatten.
Bitte seht von Rücklastschriften ab, da wir die Gebühren sonst einfordern müssten.
Wir finden es sehr schade wie sich die Aktuelle Situation entwickelt, aber verstehen auch die Gründe warum die Anmeldungen zurückgezogen wurden und halten den Schritt der Eltern vernünftig.
Hoffentlich entspannt sich die Lage in absehbarer Zeit damit wir wieder in einen Normalbetrieb zurückkehren können.
Vielen Dank im Voraus und für das Verständnis.
2021-03-18 – UPDATE – Änderung der Testvorgaben, abgestimmt mit dem GA
Wenn ein Kind zurück in die Betreuung kommt, erwarten wir folgende Nachweise:
Bei Kindern die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden
Bei Kindern, die in Quarantäne waren, aber nicht positiv getestet wurden
Das Tragen der Masken ist weiterhin verpflichtend und sollte ein Kind die Maske nicht tragen oder nach Aufforderung weiterhin die Maske nicht richtig tragen sehen wir uns gezwungen die Eltern zu kontaktieren und das Kind nachhause zu schicken bzw. abholen zu lassen.
Wir bitten um Verständnis.
2021 - 03 - 17: UPDATE - Betreuung in unserer SKB wieder offen
Wir können ab Donnerstag den 18.3.2021 unsere normale Betreuung wieder öffnen, weisen aber nochmals auf die strikte Maskenpflicht in unseren Räumen hin; sollte ein Kind die Maske nicht tragen oder nach Aufforderung weiterhin die Maske nicht richtig tragen sehen wir uns gezwungen die Eltern zu kontaktieren und das Kind nachhause zu schicken bzw. abholen zu lassen.
Zudem muss jedes Kind, welches aus der Quarantäne zurück kehrt, einen negativen PCR Test vorweisen können – das Ergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Wir bitten um Verständnis.
2021 - 03 - 16: UPDATE - Betreuung weiter eingeschränkt - Ausgang offen!
Leider gibt es noch keine positive Nachricht zu verkünden
Wir werden Sie/Euch über unsere Homepage und die EB Gruppen auf dem Laufenden halten und bitten um Verständnis.
2021 - 03 - 15: ACHTUNG !!! - Betreuungseinschränkung ab 16.3.2021 - Ausgang offen!
Aus gegebenem Anlass müssen wir morgen unsere komplette Schulkinder Betreuung wegen SARS-CoV2 Testung schließen.
Eine Betreuung kann unter den aktuellen Gegebenheiten nicht stattfinden.
Wir hoffen das die Tests negativ ausfallen, damit wir die Betreuung ab Mittwoch wieder aufnehmen können;
sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir wegen Quarantäne die Betreuung vermutlich bis zum 30.03.2021 geschlossen halten.
Wir werden Sie/Euch über unsere Homepage und die EB Gruppen auf dem Laufenden halten und bitten um Verständnis.
2021 - 03 - 12: Ferienbetreuung in den Osterferien 2021 (unter Vorbehalt)
Liebe Eltern,
unsere Anmeldung zur Ferienbetreuung für die Osterferien findet wie gewohnt per eMail statt;
die Anmeldung kann an ferienbetreuung@skb.fass-ginsheim.de in der Zeit von 15.03.2021 7:30 Uhr bis 17-03-2021 14:00 Uhr eingereicht werden.
Eine Rückmeldung erhalten Sie nach ca. einer Woche - Vorbehaltlich der genehmigung durch den Kreis und unter den COVID-19 Pandemie vorkomnissen.
Formulare unter Termine SKB 2021 LINK
2021-02-18 - Unterstützung der schulischen Notbetreuung am 22.2.2021
Hallo Liebe Eltern,
die Schulkinderbetreuung ist wie gewohnt in der Zeit Mo-Fr 07:30-08:15 und 11:50-14:00 Uhr geöffnet.
In unserer betreuungsfreien Zeit 08:15 - 11:50 Uhr unterstützen wir die Notbetreuung der Schule.
Anmeldungen/Bescheinigungen, die aus dem Elternbrief der Schule verlangt wurden, gehen an die Schule;
die Schule weist uns in der Zeit von 08:15 - 11:50 Uhr bis zu acht (8) Kinder einer Jahrgangsstufe für die Notbetreuung zu.
Anfragen hierzu bitte über die Schule adressieren.
In unserer Betreuung findet wie gewohnt (seit August 2020) eine Gruppentrennung statt:
Bitte daran denken, bei uns herrscht zu jederzeit eine Maskenpflicht für die Kinder.
2020-09-01 - Aufhebung der Allgemeinverfügung im Schulischen Bereich zum 2.9.2020
Hallo Liebe Eltern,
Evtl. hat die Info schon die Runde gemacht das ein Tragen der Masken im Unterricht wegen der aktuellen Entwicklung aufgehoben wurde.
Die Kinder sollten dennoch mit MNS in die Schule gehen und auf Anweisung der Lehrkräfte warten.
Für die Schulkinderbetreuung können wir jedoch noch keine Entwarnung / Lockerung bekanntgeben;
wenn weiterhin eine Maßnahme im Hygienekonzept der Schule, dass Trennen von Lerngruppen ist, so muss in unserer Betreuung weiter ein MNS (Maske) getragen werden.
Sollte sich hier etwas ändern werden wir Euch umgehend informieren,
Vielen Dank für Euer Verständnis, Geduld und Unterstützung.
2020-08-26 - UPDATE zum Post vom 19. August
Hallo Liebe Eltern und Interessierte, als kleines Update zu den Diskussionen der vergangenen Wochen zum Thema Maskenpflicht (MNS), habe ich folgende Aussage vom Leiter der ehemalgien
Corona-Ambulanz in Mainz,
Herr Dr. med. Alexander Garcia Godelmann, erhalten:
>>>
Es besteht in den hessischen Schulen eine Maskenpflicht (MNS Masken).
Festgelegt wird das in Hessen durch das Kultusministerium im Rahmen der Hygiene-Maßnahmen.
Diese wurden wegen der Sars Cov 2 Pandemie festgelegt; um dies einzudämmen und zu kontrollieren. Die Umsetzung der Hygiene-Maßnahmen obliegt den Schulen. Dabei gibt es dann einen gewissen Spielraum, um die Maßnahmen umzusetzen.
So haben die Schulen, einzelne Hygienepläne.
Wenn es aber zentral vom Kultusministerium heißt „Mundnasenschutz“ muss dies auch umgesetzt werden.
Ein sogenanntes Gesichts Shield (zu Deutsch Spuckschutz) ist nach zurzeit gültigen wissenschaftlichen Kriterien kein Ersatz einer MNS Maske, da diese kaum vor Aerosolen Schützen (siehe RKI).
Die Entscheidung ob anstatt einer Maske ein Gesichts Shield getragen werden kann ist umstritten und aus meiner persönlichen Sicht als Infektionsschutz nicht zu empfehlen.
In Hessen wird zwar allgemein (eine der wenigen Bundesländer) die Shield akzeptiert, obwohl alle wissenschaftlichen Empfehlungen davon abraten, für die Schulen
wurde jedoch explizit die Maskenpflicht beschrieben. Eine Änderung kann also nur das Kultusministerium vornehmen, und in dem Fall der Schulen in Hessen auch nur über eine Entscheidung des HKM
erfolgen.
<<<
Für uns als Betreuungsverein, die den Hygieneplan der Schule nicht 1:1 umsetzen kann
(da unser Fokus auf Betreuung und nicht Unterricht liegt), bedeute es weiterhin einen Tick mehr aufzupassen.
Kinder können jederzeit, wenn sie Ihr Spiel unterbrechen und genügend Abstand zu anderen Kindern oder Betreuungspersonal einhalten, den MNS für eine kleine Pause absetzen – natürlich unter Einhaltung
der bekannten Umgangsformen mit dem MNS.
Wer den Abstand unterschreitet, oder am Spiel mit anderen wieder teilnimmt, hat den MNS wieder zu tragen und einen korrekten Sitz einzuhalten.
Diese Maßnahmen seitens des HKM und Kreis Groß-Gerau werden kontinuierlich, in Abhängigkeit mit der Infektions-Entwicklung im Kreis und Land Hessen, bewertet und entsprechend angepasst - mit einem Update dazu in Kürze ist zu rechnen - wie dies aussehen wird kann man aber nicht abschätzen.
Somit sind bei uns Gesichts Shields nicht gestattet und in unserer Betreuung muss ein MNS verwendet werden, sollte das Kind diesen nicht dabei haben werden wir einen zur Verfügung stellen und die Eltern darüber informieren.
2020-08-19 - Aus gegebenem Anlass
2020-08-14 – unser Betreuungsangebot zum Start des neuen Schuljahres
Liebe Eltern,
als erstes möchten wir nochmal darüber informieren, was vom Land Hessen, in Verbindung mit Reiserückkehrer, vorgeschrieben ist - und dies ist verpflichtend
!!!
Quarantänebestimmungen für Rückreisende:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende
Risikogebiete:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Nun zum „vorerst“ Positiven-Teil,
nach langer Evaluierung und etlicher Abstimmung werden wir ab Montag, den 17.8.2020, wieder auf Normalbetrieb umstellen.
Dies kann aber nur unter einigen Voraussetzungen stattfinden bzw. funktionieren.
Wir können nicht, wie im Schulbetrieb, sicherstellen das die Lerngruppen getrennt sind;
hierzu haben wir weder die Kapazität noch die nötigen Räumlichkeiten.
Deswegen haben wir eine Ausweichfläche bekommen, um zumindest die Jahrgänge zu trennen.
Dies bedeutet aber, dass bei uns in den Räumen eine „Masken-Pflicht“ für die Kinder und Betreuerinnen vorgeschrieben ist – zumindest für die nächsten Wochen, da sich die Infektionszahlen
derzeit sehr negativ entwickeln.
Sollten Kinder sich an die Vorgaben und Weisungen nicht halten, so werden wir uns das Recht herausnehmen, die Eltern zu kontaktieren um Abhilfe zu schaffen – als letzte Möglichkeit würde das Kind von
der Betreuung ausgeschlossen werden.
Bitte sensibilisieren sie entsprechend Ihr(e) Kind(er) damit wir gemeinsam das Beste aus der gegebenen Situation machen.
Wir werden und können bis auf weiteres kein Imbiss (Obst/Rohkost) anbieten;
das Einziehen der dafür veranschlagten 15€ pro Halbjahr ist damit auch ausgesetzt.
Mit diesen Maßnahmen, und Vorkehrungen denken wir einen guten Kompromiss gefunden zu haben,
und hoffen darauf das der Trend der Infektionen sich kurzfristig wieder in die andere Richtung entwickelt.
Unsere AGB’s und Covid-19 Klausel möchte ich hierbei auch erneut in Erinnerung bringen.
Hier noch zum Schluss eine kurze Zusammenfassung:
Wir freuen uns auf Ihr(e) Kind(er) und hoffen weiterhin, dass sich die Situation bald entspannt.
Noch ein kurzer Aufruf:
Sollten Sie nach Erhalt des Stundenplans feststellen, dass der Unterricht mittlerweile so gestaltet wurde, dass sie eine Betreuung nicht mehr nötig haben, so kommen Sie gerne auf uns zu; da wir
aktuell wieder eine lange Warteliste haben, können wir Ihren Betreuungsplatz dann auch vorzeitig an ein anderes Kind von der Warteliste geben...
...die Eltern werden es ihnen danken
Vielen Dank im Voraus und wir hoffen das Beste !!!
2020 - 07 - 30: Ferienbetreuung in der Woche 5 & 6 finden statt - aber....
Liebe Eltern,
unsere Ferienbetreuung findet statt - aus organisatorischen Gründen konnte kein Programm vorab versendet werden;
d.h.
Alle weiteren Infos bekommen die Kinder dann am Montag mit.
Nun zum "aber" - bitte die COVID-19 Klausel weiter als relevant ansehen - wir wissen nie, wie sich die aktuelle Situation entwickelt.
Zudem die Bitte die Verordnung des Landes Hessen im Auge zu behalten - sollten Urlaubs-Rückkehrer aus einem der Bekannten Risiko Gebiete/-Länder zurückkehren, so ist eine 14 tägige selbst Quarantäne einzuhalten - das ist durch das Land Hessen vorgeschrieben und auch einzuhalten.
Quarantänebestimmungen für Rückreisende:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende
Risikogebiete:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
2020 - 06 - 25: Übernahme der Betreuungskosten (real-Ausfälle) für Juni durch die Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Liebe Eltern,
als der Kreis am 19.6.2020 entschied nur die Betreuungskosten für April und Mai zu übernehmen, aber nicht mehr für Juni, ist die Stadt Ginsheim-Gsutavsburg eingestiegen und hat dies in der Stadtratsitzung zum Beschluss gebracht.
Der Magistrat der Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat beschlossen, die Elternbeiträge für den Monat Juni zu übernehmen, für diejenigen Eltern, die auch tatsächlich keine Betreuung in Anspruch genommen haben.
Damit sollen diese Eltern nicht unnötig belastet werden und die Verantwortung für das Fortbestehen der Schulkindbetreuung auf möglichst breite Schultern verteilt werden.
Nach der Gebührenübernahme durch den Kreis für die Monate April und Mai, springt also für den Monat Juni die Stadt ein.
Hier ersteinmal unser herzlichen Dank an den Magistrat, die Stadt Ginsheim und unseren Bürgermeister.
Sobald wir die Erstattung erhalten haben werden wir die Beträge an die Eltern zurücküberweisen die keine Not-Betreuung in Anspruch genommen haben - wir bitten zu verstehen, dass dies sich bis in die ersten beiden Juli Wochen ziehen kann.
Der Einzug für den Juli wird wir gewohnt stattfinden, da unsere Betreuungsgebühren auf 12 Monate berechnet sind und auch in schulfreien Zeiten erhoben werden; somit kann man unter dem Strich sagen, wurde durch das Engagement des Kreises, des Magistrats und des Vereins die Finanzielle Belastung für die Eltern so gering wie möglich gehalten - sprich vom 16.3. - 31.3.2020.
Auch nochmal ein Dank an die Eltern die hier ihre Solidarität gezeigt haben, und keine Rücklastschrift veranlasst haben auch wenn der Ausgang über die Erstattungen nie klar waren - es hätte auch anders kommen können.
Nochmals Danke an alle beteiligten und hoffen wir das nach den Ferien Ruhe einkehrt.
2020 - 06 - 19: Übernahme Kreis und Änderungen zur Aktuellen Situation nach der Pressekonferenz vom 10.6.
Liebe Eltern,
Zwei Informationen die wir mit Euch teilen können -der Kreis hat entschieden keine weitere Betreuungskosten für Juni und Juli zu übernehmen (unter normalen Umstanden wäre der letzte Monat in den
Sommerferien eh ohne Betreuung gewesen, und unsere Gebühren -wie ihr sicher alle wisst- sind auch auf 12 Monate berechnet) – von da her denke ich war der rein Finanzielle Ausfall hier überschaubar.
Trotzdem danke für die Solidarität, die hier entgegengebracht wurde und leider noch ein wenig andauern muss.
In der Pressekonferenz vom 10.6. wurde die Öffnung aller Grundschulen in Hessen beschlossen, ABER – es sollen keine Lerngruppen gemischt werden.
Dies bedeutet das die Klassen unter sich bleiben und auch in den Pausen räumlich voneinander getrennt sein werden. Dies hat für uns aber zur Folge das wir das normale Betreuungsangebot noch nicht
wieder anbieten können – bei uns würde dies der Vorgabe entgegen stehen da eine „totale“ Mischung stattfinden würde. Zumal wir auch nicht einmal die Möglichkeiten hätten bei einer Mischung, die
Abstandsregeln einhalten zu können.
Deswegen wird bei uns eine "Art Notbetreuung" ab dem Ende des Unterrichts für die bereits angemeldeten Kinder der Systemrelevanten Berufe (bis zu einer gleichzeitigen Gruppenstärke von 14 Kindern
parallel) angeboten – auch unter Fortführung der derzeit praktizierten Hygiene- und Abstandsmaßnamen.
Leider können wir dies, unter den gegebenen Voraussetzungen, noch nicht anders bewerkstelligen.
Dies wird auch, wenn es keine anderen oder neueren Vorgaben innerhalb der Sommerferien geben wird, leider auch für die ersten beiden Wochen beibehalten werden müssen.
Auf mehrfache Nachfragen wie wir weiter und für die Zukunft planen können haben wir leider auch keine Antwort bekommen können.
Wir hoffen immer noch, dass wir danach wieder in den alten Modus zurückkehren können – wenn nicht bekommen wir ein Problem.
Wenn ihr als Eltern der angemeldeten Kinder, die Gebühren nicht weiter tragen werdet, und wir ggf. neue Auflagen bekommen, müssen wir für diejenigen, die eine Betreuung bekommen könnten, die Gebühren
erhöhen -um den Betrieb aufrecht erhalten zu können.
Sollten wir nur in kleineren Gruppen eine Betreuung anbieten dürfen (in Abhängigkeit der Auflagen und zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten), so müssten dann die Gebühren angepasst werden.
Bei folgender Anzahl der zu betreuenden Kindern, würde sich die Gebühr pro Kind folgendermaßen ändern
(nur einen grobe Hochrechnung):
Dies würde aber auch bedeuten, dass unsere Warteliste die derzeit rund 19-20 Kinder enthält, um die entsprechende Differenz zu den 74 Kindern ansteigen würde (+ 34-59 Kinder).
Sobald wir wieder eine Betreuung für die 74 Kinder anbieten könnten würde natürlich die gebühr und Warteliste auf das vorherige Maß zurückfallen.
Wir ihr unschwer erkennen könnt ist die Situation für uns und für euch prekär – wenn auch diese Maßnahmen nicht ziehen, kann sich jeder ausmalen was mit unserer Betreuung und dem Verein als Träger
passieren kann.
Aber daran möchten wir nicht denken und vor allem hoffen wir weiterhin auf eure Unterstützung.
In eine hoffentlich bessere Zukunft blickend, und mit der Hoffnung das wir nach den ersten 14 Tagen im neuen Schuljahr bessere Aussichten haben möchten wir nur noch eines sagen, „auch in den Ferien
bleiben wir an dem Thema dran, und werden sobald wir Neuigkeiten haben, diese hier über die Homepage kundtun“.
… vielleicht ja auch schon zu Beginn der Sommerferien…
2020 - 05 - 27: Gutschrift der Betreuungsgebühren durch den Kreis Gross-Gerau für den Monat Mai
Liebe Eltern,
der Kreis hat uns heute darüber informiert das er die Betreuungsgebühren (Elternentgeld) für den Monat Mai erstattet;
dies wurde in der KA Sitzung am 20.5.2020 entschieden - die Rückerstattung auf die Konten der Eltern bei denen es keine Rücklastschrift gab wird derzeit vorbereitet, sobald die Gutschrift auf unserem
Konto eingegangen ist wird die Erstattung ausgeführt. Dies kann sich ggf. mit dem regulären Einzug für den Monat Juni überschneiden.
Wir halten euch auf dem laufenden ob es weitere Übernahmen auch für den Monat Juni geben soll.
Nochmals ein großes Dankeschön an alle Eltern, die sich hier solidarisch gezeigt haben und hoffentlich auch weiterhin zeigen werden.
Ebenso ein großes Dankeschön an den Kreis für die Übernahme der Betreuungsgebühren
Euer Vorstand
2020 - 05 - 15: Anmeldung Sommerferienbetreuung (unter Vorbehalt)
Wir werden Anmeldungen, für die Sommerferienbetreuung 2020, zu den angegebenen Zeiten analog zu den früheren Regeln,
nicht mehr persönlich entgegennehmen. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich per e-Mail!
Innerhalb der nächsten Tage werden die Formulare on-line gestellt, diese bitte ausdrucken, ausfüllen, einscannen und dann an folgende Adresse: Ferienbetreuung@SKB.FASS-Ginsheim.de senden.
Die Anmeldung per Mail wird in der Zeit ab 25-5-2020 07:30 Uhr bis 27-05-2020 14:00 Uhr angenommen (analog altes Verfahren); eine vorläufige Zusage erhalten sie dann innerhalb von 14 Tagen.
Zusätzlich gilt zu unseren AGB’s auch die COVID-19 Klausel
2020 - 05 - 14: Fortführung sowie die Erweiterung der Notbetreuung ab dem 2.6.2020
Wie alle mitbekommen haben, wird an unserer Schule der Präsenzunterricht ab dem 2.6.2020 in Schichten durchgeführt.
Parallel dazu wird die Notbetreuung weitergeführt und um die Schule dabei zu unterstützen werden die Kinder der SKB bei der Notbetreuung durch die SKB betreut, d.h. zum Bsp. dass Kinder die eine
Notbetreuung benötigen aber in der zweiten Schicht ab 10:30 Unterricht haben, von 7:30 Uhr bis unterrichtsbeginn in der SKB betreut werden. Wenn Kinder, die in der ersten Schicht Unterricht haben im
Anschluss Notbetreuungsbedarf haben sind diese angehalten primär mit eventuell erhaltenen Hausaufgaben anzufangen.
Jedem Kind wird ein Platz zugewiesen, an dem es sich aufzuhalten hat - sämtliche Hygiene-Regeln, die auch während des Präsenzunterrichts einzuhalten sind gelten auch bei uns. Eine Maskenpflicht
besteht bis das Kind seine Hände gewaschen hat und an seinem Platz ist. Eltern bringen bitte im Vorfeld, ihren Kindern den richtigen Umgang (so wie bereits über Bund und Länder kommuniziert) bei,
Masken werden weder über den Schulträger, die Schule noch die SKB zur Verfügung gestellt - diese sind bitte von zuhause aus mitzubringen. Dies gilt ungeachtet zu welcher Schicht das Kind eingeteilt
wurde.
Zusätzlich gilt zu unseren AGB’s auch die COVID-19 Klausel
2020 - 04 - 30: Erstattung der Betreuungsgebühren durch den Kreis für Mai 2020 noch nicht entschieden
Der Kreis entscheidet in seiner Sitzung am 20.5. ob eine Übernahme der
Betreuungsgebühren für den Monat Mai 2020 wie im April 2020 erfolgt. Die Gebührenpflicht besteht weiter und der Einzug erfolgt nach dem 1. Mai 2020. Sollte der Kreis eine Übernahme beschließen und
die Betreuungsgebühren erstatten werden wir diese den Eltern zurückerstatten.
Ein Rechtsanspruch besteht hier aber nicht und geschieht nur in Abhängigkeit der Erstattung durch den Kreis an uns.
2020 - 04 - 14: Gutschrift der Betreuungsgebühren durch den Kreis Gross-Gerau
Liebe Eltern,
der Kreis hat uns die Betreuungsgebühren (Elternentgeld) für den Monat April erstattet - die Rückerstattung zu euren Konten wird derzeit vorbereitet, und sollte gegen Ende dieser bzw. Anfang nächster Woche ausgeführt werden.
Euer Vorstand
2020 - 04 - 02: Anfrage des Kreis Gross-Gerau und unsere Betreuungsgebühren
Liebe Eltern,
in dieser harten Zeit möchten wir Euch für Eure Solidarität gegenüber der Schulkindbetreuung danken. Da sich unsere Betreuungsgebühren über 12 Monate berechnen und diese auch in der schulfreien Zeit erhoben werden, sind uns leider in Bezug auf eine mögliche Rückerstattung die Hände gebunden und wir müssen an unseren AGB’s festzuhalten.
Der Kreis Gross-Gerau wünscht sich aber eine einheitliche Herangehensweise bei den Kinderbetreuungsgebühren. Deswegen wurden wir angefragt, welche Kosten wir haben und wie sich diese Betreuungsgebühren zusammensetzen. Dies haben wir heute beantwortet, gesondert nach dem, was die Eltern zahlen und welche Zuschüsse wir von der Stadt Ginsheim-Gustavsburg erhalten.
Sollte der Kreis eine Möglichkeit finden, den Anteil der Elternbeiträge uns zu erstatten/ oder die Gebühren zu übernehmen, werden wir dies in dem Umfang der erhaltenen Unterstützung seitens des Kreises an Euch weitergeben. Leider können wir dies auch nur tun, nachdem die Erstattung erfolgt ist, d.h., wir ziehen die Gebühren normal ein. Wenn wir die Erstattung erhalten haben, geben wir sie nachträglich an Euch weiter.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Vielen Dank für Euer Verständnis
Euer Vorstand
2020 - 03 - 17: Änderung bei den Berufsgruppen
Das Land Hessen hat die Verordnung zur Notbetreuung von Kindern geändert.
Danach können nun auch, zusätzlich zu den bereits genannten Berufsgruppen, Kinder von Eltern, die der Berufsgruppe der Erzieherinnen und Erzieher angehören, in der Schule und SKB notbetreut werden.
Nicht mehr unter die Ausnahmeregelung fallen dagegen die Kinder von Feuerwehrleuten, die der Freiwilligen Feuerwehr angehören.
Die Betreuung von Kindern hauptamtlicher Feuerwehrleute ist dagegen weiterhin möglich.
2020 - 03 - 17: Appell mit der Bitte um Verständnis
Aus aktuellem Anlass möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir als Vorstand den Verein ehrenamtlich leiten und der Förderverein eine gemeinnützige Institution ist. Wir sind als Träger der Schulkindbetreuung zudem Arbeitgeber und dadurch bemüht, das Gehalt der Angestellten zu sichern und gleichzeitig müssen wir durch die jetzige Situation auch Vorgaben des Schulträgers, des Landes Hessen ggf. auch der Bundesregierung einhalten und umsetzen.
Da wir kostendeckend agieren und trotz jahrelanger Bemühungen noch nicht die Rücklagen gebildet haben, die wir eigentlich bilden müssten, sind wir, wie auch in den AGB’s und in der Zusammenfassung auf der Homepage beschrieben, verpflichtet, die Beiträge weiterhin einziehen.
Die Aktuelle Situation durch das Coronavirus stellt eine Situation der “höheren Gewalt” dar.
Wir fühlen uns trotzdem verpflichtet, die Arbeitsplätze zu sichern.
Durch unsere Kostendeckung sind wir nicht in der Lage, hier Ausnahmen zu machen.
Sollte jemand seine Beiträge nicht zahlen, oder Rücklastschriften tätigen, wird dies weitreichende Folgen haben:
Zum Einen kann der Anspruch nach der Krise auf den Betreuungsplatz erlöschen,
zum anderen kann dies eine komplette Gefährdung der Schulkindbetreuung und des Fördervereins darstellen.
Sollte der Schulbetrieb nach den Osterferien wieder aufgenommen werden, was wir alle hoffen, so reden wir hier von einer Phase ohne Regelbetreuung von drei Wochen. Wir alle tragen zudem mit dieser Aktion in der jetzigen Situation dazu bei, den Erreger nicht weiter zu verbreiten und die Infektionskette zu unterbrechen.
Hoffentlich kommen wir bald wieder zu unserer normalen Arbeitsweise zurück.
Wir bitten um Verständnis
2020 - 03 - 15
Wie jeder bereits aus der Presse entnehmen konnte, werden ab Montag den 16.3.2020 "auf Verordnung der Hessischen Landesregierung" die Schulen im Land und somit auch die Albert-Schweitzer Schule geschlossen sein. Diese Verordnung ist bindend und auch wir können bei der Betreuung keine Ausnahme machen. Weiter heißt es in der Zweiten Verordnung, dass für Eltern bestimmter Berufsgruppen es jedoch eine Notbetreuung gibt - Voraussetzung ist, dass beide Elternteile einer dieser Berufsgruppen angehören oder dass es sich um Alleinerziehende dieser Berufsgruppe handelt.
Detaillierte Angaben können der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der Hessischen Landesregierung entnommen werden.
Diese kann hier als Pdf heruntergeladen werden.
Für die Notbetreuung der Kinder von Eltern der genannten Berufsgruppen wird die Albert-Schweitzer Schule am Montag in einer internen Konferenz über verschiedene Möglichkeiten und Bereitstellung von Lernpaketen für die Kinder die zuhause bleiben entschieden. Geplant ist den Kindern um 10:00 Uhr die Möglichkeit zu geben sich Material/Bücher (wenn nicht bereits geschehen) aus den Klassen zu holen und die Notbetreuuung in der Zeit von 8:15 - 11:50 Uhr in Kleingruppen anzubieten.
Für Kinder bei deren Eltern diese Vorraussetzungen gegeben sind und bei uns in der Schulkindbetreuung angemeldet sind bieten wir in unserer regulären Betreuungszeit auch eine Notebetreuung vor- und im Anschluß an die Notbetreuung der Albert-Schweitzer Schule an.
Bitte bachten:
Wir rechnen damit, dass sich die Lage in der aktuellen Situation täglich ändern kann und wir dahingehend flexibel und angepasst reagieren müssen.
Die Betreuung in den Osterferien ist zum heutigen Stand abgesagt
Hier finden Sie weiterführende Informationen:
Da auch in diesem Jahr (wie bereits in 2019) die Betreuung wegen Sturmwarnung, zum Schutz der Kinder und Betreuerinnen ausfallen musste, wurden die AGB's angepasst - im Bereich Beträge/Entgelt wurde die Regelung zur Beitragspflicht -die bereits Bestand hatte- in der schulfreien Zeit genauer spezifiziert - die AGB's sind damit ab dem 1. Quartal 2020 gültig.