Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wir bereits vor den Sommerferien per Ranzen-Post informiert hatten wird sich etwas beim Geschwister-Bonus ändern, und hierüber wollen wir Sie mit dieser Mitteilung nun ausführlich informieren.
Durch die nötig gewordene Neuerung der Kita-Satzung die bereits letztes Jahr umgesetzt wurden (Link zu der Mitteilung aus 2018) gibt es weitere Veränderungen im Verfahren um den Geschwister-Bonus.
Dafür gibt es 2 Gründe:
Zum einen ist durch die Beitragsfreistellung im Kindergarten noch mal ein Faktor dazugekommen, der eine Überprüfung des Systems nötig gemacht hat.
Zum anderen fehlt die Logik, warum die Kommune Geschwister-Bonus bezahlt, für Kinder die in nicht-kommunalen Einrichtungen betreut werden. Das lässt sich auch seit jeher in keiner der städtischen Satzungen der Kinderbetreuungseinrichtungen abbilden.
Es bleibt also uns, einem privaten Unterstützungsverein mit Betreuung überlassen, das System innerhalb unserer Organisation weiterzuführen oder nicht.
Dank der sehr guten Kooperation mit der Stadt und dem Magistrat konnte eine Einigung getroffen werden, dass wir einen pauschalen Betrag zusätzlich erhalten mit dem wir dann den Geschwister-Bonus selber bestimmen können – es wird keine jährliche Anpassung geben uns somit tragen wir das gesamte Risiko privat.
Nach einigen Berechnungen sind wir zu folgender Lösung gekommen.
Weiter haben wir uns entschieden, aus den Zuschüssen (in Abhängigkeit der Anmeldesituation von Geschwister-Kinder und der daraus resultierenden Nutzung des Bonus) Rücklagen zu bilden wenn es Jahre mit wenigen Geschwister-Kinder gab, die dann wiederum zum Einsatz kommen können wenn es mehr Anmeldungen für Geschwister gibt.
Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Geschwister-Bonus besteht nicht und ist in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Zuschüssen und ggf. vorhandenen Rücklagen im Einzelfall zu bewerten.
Wir werden das neue System die nächsten Jahre streng beobachten und ggf. Anpassungen vornehmen müssen.
Dies kann in dem Umfang aber auch nur so weiterlaufen, so lange die gute Kooperation mit der Stadt und dem Magistrat wie bisher gewährleistet ist.
Die AGB's (Vertragsbedingungen) und die Anmeldeformulare wurden hierzu bereits angepasst und können hier heruntergeladen werden.
Der Vorstand
Seit Jahren ist Björn Kuhlow aka "The German Jack" nun erfolg-reich als Captain Jack Sparrow Double unterwegs.
Die Ähnlichkeit ist verblüffend - auf dem Altrheinfest vom 4.6. – 7.6.2019 war auch ein Fahrgeschäft vertreten welches genau zu seinem „The Pirate of the Caribbean“ Thema passend vertreten war, und
den Kindern und Jugendlichen auch viel Spaß gemacht hatte.
Kurz entschlossen nahm er es zum Anlass eine Spendenaktion durchzuführen – dazu warf er sich in seine dafür passendste Rolle, als „The German Jack“, und konnte nicht nur den Betreiber des Fahrgeschäfts überzeugen, einen Teil seiner Einnahmen für den Guten-Zweck zu spenden, sondern auch die anderen vertretenen Vereine gaben ihren Teil dazu bei.
Der Verein und die Schulkindbetreuung haben sich riesig über die Spende gefreut und da es in dem Sommer auch so heiß ist wurden neben anderen benötigten Sachen auch gleich mal vier Standventilatoren für die Betreuung angeschafft.
Die Leitung der SKB, die Kinder sowie der Vorstand bedanken sich nochmal für die tolle Aktion bei unserem Ginsheimer Björn Kuhlow
aka „The German Jack“
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch die nötig gewordene Neuerung der Kita-Satzung gibt es auch Veränderungen im Verfahren um den Geschwisterbonus.
Bislang wurde der Geschwisterbonus angerechnet auf den niedrigeren Betrag - diese Regelung entfällt.
Ab dem Schuljahr 2018/19 wird der Geschwisterbonus anders von der Stadt berechnet und festgelegt.
In der Praxis bedeutet das,
Was bedeutet das für uns als Betreuungsverein?
Die Eltern erhalten von der Stadt nur dann den Geschwisterbonus, wenn mehr als ein (1) Kind in Betreuung ist.
Der Regelfall wird sein, dass das älteste Kind bei uns in der Betreuung ist und die weiteren Kinder in den Kitas.
Sollte ein Geschwisterbonus direkt bei uns geltend gemacht werden, durch z.B. zwei (2) oder mehr Kinder in unserer Betreuung,
wird die Stadt wie gehabt den angerechneten Geschwisterbonus übernehmen und unsere Betreuungsgebühren entsprechend berechnen.
Deswegen werden Sie, oder haben bereits Korrektur-Gutschriften erhalten - am 1. September wird dann der entsprechend richtige Betrag von Ihrem Konto eingezogen.
Bitte beachten Sie das die Bezuschussung eine Freiwilige Leistung der Stadt ist und es hierzu keinen Rechtsanspruch gibt;
es wird auch über eine generelle Abschaffung der Bezuschussung bzw. andere Art der Umlage für das nächste Schuljahr nachgedacht - hierzu gibt es Stand heute aber noch keine entgültige Entscheidung / Lösung.
Wenn die Rahmenbedingungen feststehen, werden Sie über die Homepage entsprechend informieren.
(*) Die Erhöhung der Betreuungsgebühren von 70€ auf 75€ pro Monat wurde in der Mitgliederversammlung beschlossen,
dass Protokoll dazu finden Sie hier