. .





Vertragsbedingungen zur Schulkinderbetreuung (SKB) Kinder-Club an der Albert-Schweitzer-Schule Ginsheim

Trägerschaft: Der Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule e.V. (FASS) übernahm ab 01.08.2001 die Trägerschaft der Schulkinderbetreuung Kinder-Club (SKB).

Verantwortliche Personen: Ansprechpartner innerhalb des Vorstandes des Fördervereins der Albert-Schweitzer-Schule (FASS) sind :

Eveline Bernadie
(1.Vorsitzende)
Tel: 06144-408424
Kristin Krämer
(Stellv. Vorsitzende)
 Tel: 06144-405250
Anke Reich
(Finanzen)
Tel: 06144-335586

Die jeweiligen pädagogischen Fachkräfte der SKB/Kinder-Club sind die direkten Ansprechpartner vor Ort.

Elternbeirat der Schulkinderbetreuung:

Nani Zarski-Johannes Tel: 06144-2396
Ulla Weiß Tel: 06144-925289

Betreuungsangebot:

Die SKB orientiert sich an dem Konzept der Schule. Voraussetzung für die Nutzung des Betreuungsangebotes der SKB, ist eine Anmeldung an der Albert-Schweitzer-Schule und Mitgliedschaft im Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule e.V. (FASS).

In den Räumen der Albert-Schweitzer-Schule werden zwei Gruppen mit je 30 Kindern von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr betreut (für Notfälle wird ein Betreuungsplatz freigehalten).

Die Betreuung wird durch pädagogische Fachkräfte gewährleistet. Entsprechende Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten und die notwendige Ausstattung stehen zur Verfügung.

Die SKB hat an allen regulären Unterrichtstagen geöffnet. An den beweglichen Feiertagen bleibt die SKB geschlossen. Sofern ausreichend Anmeldungen eingehen, wird während der Osterferien eine Woche, die ersten beiden Wochen der Sommerferien und während der Herbstferien für zwei Wochen eine Betreuung angeboten. Für diese Angebote werden zu gegebener Zeit Termine genannt und separate Anmeldungen entgegengenommen. Die Teilnehmerzahl ist auf 17 - 20 begrenzt.

Bertreuungszeiten:  07:30 bis 13:30 Uhr

Anmeldemodalitäten:

Für die Teilnahme am Betreuungsangebot der SKB/Kinder-Club der Albert-Schweitzer-Schule ist eine Anmeldung des Kindes erforderlich. Diese können Sie im Internet herunterladen oder in den Räumen der SKB/Kinder-Club erhalten. Dort können die Anmeldeformulare vom 01.04. bis 30.04. auch wieder abgegeben werden. Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie Mitte bis Ende Mai.

Die Anmeldung zur SKB/Kinder-Club wird am 01.08. wirksam und endet automatisch am 31.07. des jeweiligen Jahres.

Nach Ablauf des Jahres wird der Betreuungsbedarf erneut erfragt.

 
Aufnahme im Rahmen der Kapazitäten des Betreuungsangebotes finden bevorzugt:

            Kinder alleinerziehender berufstätiger Mütter oder Väter

            Kinder, die aus sozialen oder pädagogischen Gründen einer Betreuung bedürfen

            Geschwisterkinder

  

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die SKB besteht nicht.

  

Beiträge: 

Die SKB wird durch Elternbeiträge und Zuschüsse des Kreises Groß-Gerau und der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg finanziert.

Der Elternbeitrag beträgt derzeit monatlich 63,00 Euro für jedes angemeldete Kind und wird fortlaufend ohne Rücksicht auf schulfreie Zeiten erhoben. Diese Beiträge orientieren sich an den Gebührenerhöhungen der Betreuungsinstitutionen der Gemeinde und werden entsprechend angepasst.

Bei Betreuung mehrerer Kinder einer Familie in den Kindertagesstätten und unterstützten Kinderbetreuungsvereinen der Gemeinde, kann den betroffenen Familien eine Beitragsermäßigung von 50 % eingeräumt werden.

Soweit in der  Schulkinderbetreuung Kinder betreut werden, die Geschwister in einer Kindertagesstätte oder der Krabbelstube haben, benötigen wir von Ihnen Namen des Kindes sowie der Geschwister und der jeweiligen betreuenden Institution. Die Daten werden dann an die Gemeinde weitergeleitet

Zusätzlich werden pro Schulhalbjahr 5,00 Euro für Imbiss/Notfall-Handy erhoben, die direkt bei den Betreuerinnen eingezahlt werden.

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes zum Beginn des Monats, in dem die Betreuungsmaßnahme einsetzt. Sie endet automatisch zum 31.07. bzw. durch Abmeldung. Kündigungen die bis zum 31.12. vorliegen, werden zum 31.01. wirksam.

Bei Säumnis der SKB-Gebühren ab 2 Monaten behält sich der FASS rechtliche Schritte vor und das Betreuungsangebot wird nicht aufrecht erhalten werden.

 

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen das Kinder-Club-Team sowie der Vorstand gerne zur Verfügung.